Hausordnung

Hausordnung der Mannlich-Realschule Zweibrücken

Viele Schülerinnen und Schüler verbringen einen Großteil ihres Tages in unserer Schulgemeinschaft. Dabei ist es notwendig, Rechte und Pflichten zu kennen, zu beachten und danach zu handeln.
Ein gutes Zusammenleben in der Schule ist nur möglich, wenn wir uns alle an einige Grundregeln halten. Wer dagegen verstößt, handelt damit gegen die Belange aller am Schulleben Beteiligten.
Dabei kann eine Hausordnung nie alle Problemfälle aufgreifen. Der gute Wille zur Einhaltung der üblichen Verhaltensformen (auch bei Kleidung und Frisur) und anerkannter Spielregeln sowie Hygiene bei Körperpflege werden daher bei allen als Grundhaltung vorausgesetzt. Gebote, für deren Einhaltung jeder Mitverantwortung trägt, werden daher auf die folgenden Hinweise beschränkt. Eine Zuwiderhandlung muss mit einer erzieherischen Maßnahme bestraft werden.

1.Alle Schüler/-innen halten sich bis 7.15 Uhr auf dem Schulhof auf.

2.Um 7.15 Uhr werden die Schüler/-innen vom Hof in das Haus und ab 7.35 Uhr zu ihren Klassenräumen eingelassen.

3.Das Grüßen sollte ebenso wie das Abnehmen der Mützen im Schulhaus selbstverständlich sein.

4.Das Vorsignal vor Unterrichtsbeginn bezeichnet das Ende der Frühaufsicht u. die Übernahme der Verantwortung für die Schüler/-innen durch die Lehrkräfte (in der Pausenregelung wird analog verfahren).

5.Der Ordnungsdienst kümmert sich vor dem Unterricht um saubere Tafeln und ist verpflichtet, jeweils zum Ende der Unterrichtsstunde die Tafel zu reinigen. Kreide steht nur den Lehrkräften zur Verfügung.

6.Jeder ist für die Sauberkeit der Unterrichtsräume, des Schulhauses und des Schulgeländes mit verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss ist der Unterrichtsraum aufgeräumt zu verlassen. Die Stühle sind auf die Tische zu stellen und die Tafel ist zu säubern. Verunreinigungen im Saal entfernen die Schüler/-innen bzw. der Ordnungsdienst der Klasse. Schaufel und Besen stehen im Saal zur Verfügung. Für die Sauberkeit in den Gängen und auf dem Schulhof sorgt neben Hausmeister und Reinigungspersonal der jeweils zu Schuljahresbeginn eingeteilte Ordnungsdienst.

7.Das Herumrennen, das Schreien und auch das Hinauslehnen aus dem Fenster sowie das Aufsitzen auf der Fensterbank und das Besteigen der Geländer (insbesondere neben den Aufzügen) ist verboten. Das Mitbringen von Gegenständen, die nicht dem Unterricht dienen (wie z.B. Skateboard, Laserpointer, Waffen aller Art etc.), ist nicht erlaubt.

8.Das Benutzen digitaler Datenträger im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist untersagt.
Verstöße werden mit Ordnungsmaßnahmen gem. § 84 der Schulordnung geahndet.

9.Das Hauptsignal bezeichnet den Beginn des Unterrichts.

10.Die Klassensprecher/-innen oder ihre Vertreter wenden sich über das Sekretariat an die Schulleitung, wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht im Klassensaal ist.

11.Um Beschädigungen und Unfälle zu vermeiden, ist folgendes zu beachten:Fenster und Vorhänge dürfen nur auf Anordnung der Lehrkraft oder des Hausmeisters geöffnet oder verschlossen werden.Maschinen und Apparaturen (z.B. im Chemie- u. Physiksaal, in den Werkräumen und in der Küche), auch Vorführgeräte (z.B. Dia-Projektor, Overheadprojektor ...) dürfen nur in Anwesenheit und auf Weisung der Fachlehrkräfte in Betrieb genommen werden.
Wegen der hohen Verletzungsgefahr darf auf dem Schulgelände nicht mit Schneebällen, natürlich auch nicht mit anderen Gegenständen, geworfen werden.

12.Jeder ist verpflichtet, das Schuleigentum pfleglich zu behandeln, also so, als ob es sein persönliches Eigentum wäre. Bei mutwilliger oder auch fahrlässiger Beschädigung haftet der/diejenige, der/die den Schaden verursacht hat. Auch muss auf sinnvollen Umgang mit Energie (Strom, Heizung...) geachtet werden.

13.Werden Beschädigungen festgestellt, sind diese umgehend über die Lehrkraft mit dem vorgesehenen Formular dem Sekretariat zu melden, damit sofort Instandsetzungsmaßnahmen eingeleitet werden.

14.Aufenthaltsort während der Pausen ist grundsätzlich der Hof (s. Hofplan). Nur bei sehr schlechter Witterung ist der Aufenthalt im Eingangsbereich und im Erdgeschoss gestattet (durch gesondertes Klingelzeichen angekündigt).

15.Benutzung der Toiletten:
Allen Schülerinnen und Schülern dienen die Toiletten neben dem Ausgang zur Sporthalle. Die Drei-Minuten-Pausen zwischen der 1./2., der 3./4. und der 5./6. Stunde wurden eingerichtet, da mit die Lehrkräfte die Unterrichtssäle ohne Zeitverlust wechseln können. Schüler/-innen, die in dieser Zeit keinen Saalwechsel vornehmen müssen, halten sich im Klassensaal auf und bereiten sich auf die nächste Stunde vor. Falls Schüler/-innen während der Unterrichtszeit zur Toilette müssen, werden sie dazu vom jeweiligen Fachlehrer befreit und benutzen die offenen Toilettenanlagen im Erdgeschoss. Beschädigungen in den Toiletten bzw. von Verbrauchsmaterial wird den Schuldigen in Rechnung gestellt.

16.Anliegen, die eine ganze Gruppe betreffen, werden nur von ein bis zwei Gruppensprechern im Sekretariat vorgetragen. Gespräche mit Lehrkräften in den Pausen können nur am Eingang des Lehrerzimmers angemeldet und geführt werden, um so die Arbeit im Sekretariat nicht unnötig zu erschweren.

17.Das Absperren der Fachsäle erfolgt durch die zuvor unterrichtende Lehrkraftzu Beginn der beiden großen Pausenbei Unterrichtsende (bitte, den Raumplan beachten)immer dann, wenn auch die Klasse/Fachgruppe den Saal verlassen muss.

18.Bei eigenmächtigem Verlassen der für den Pausenaufenthalt vorgesehenen Hoffläche und des Schulgeländes während der Unterrichtszeit entfällt der Unfallversicherungsschutz. Ausnahmeregelungen sind mit Genehmigung einer Lehrkraft oder der Schulleitung möglich. Schüler/-innen, die das Schulgelände dennoch verlassen, müssen mit einer Ordnungsmaßnahme bzw. einem Verweis rechnen.

19.Fahrräder sind grundsätzlich im Schulhof an den vorgesehenen Stellplätzen gesichert abzustellen; ebenfalls Mofas und Mopeds. Bei der An- und Abfahrt ist auf die Mitschü-ler/-innen unbedingt Rücksicht zu nehmen. Solange Fußgänger den Weg zur Schule benutzen, müssen die Fahrer/-innen absteigen und das Fahrzeug notfalls schieben.

20.Im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück sind für die Schüler/-innen Alkoholgenuss und Rauchen sowie selbstverständlich auch die Einnahme, das Mitbringen oder Verbreiten anderer Drogen verboten.

21.Die Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Mülleimer, auch im Pausenhof bzw. in der Ein-
gangshalle, zu werfen. Auf richtige Abfallsortierung ist zu achten. Dabei sind die jeweiligen Müllbehälter zusätzlich zur vorgegebenen Farbe zu beschriften. Die Altpapier- und Wertstoffbehälter sind vom Ordnungsdienst zu leeren. Offene Getränke aus dem Pausenverkauf dürfen nicht in die Stockwerke und Säle mitgenommen werden.

22.Unfälle auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg sind umgehend der aufsichtsführenden Lehrkraft bzw. dem Sekretariat zu melden.

23.Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen von Schülern und Schüler/-innen nur im Alarmfall benutzt werden. Weiteres regelt hierzu die Brandschutzordnung.

24.In Ruhe, ohne Lärm und Rennen, betreten und verlassen die Schüler/-innen das Schulgebäude. Das Herumstehen auf den Gängen während des Wechsels der Lehrkraft ist nicht erlaubt.

25.Bei Unterrichtsausfall ist das Herumlaufen im Schulhaus untersagt. Als Aufenthaltsraum für Schüler/-innen, deren Unterricht vorzeitig beendet ist, dient der „Aufenthalts-Saal“. Falls Nachmittagsunterricht stattfindet, werden neben dem diesem Saal eigens ausgewiesene Klassenräume zur Verfügung gestellt.

26.Vor Verlassen des Aufenthaltsraumes hat jeder seinen Platz gründlich aufzuräumen und die Stühle an die Tische heranzustellen. Nach Unterrichtsende muss aufgestuhlt werden.

27.Nach Unterrichtsschluss wird nur Unfallversicherungsschutz gewährt, wenn sich die Schüler/-innen auf direktem Wege nach Hause begeben.

28.Die Verteilung von Flugblättern und sonstigen Druckschriften und alle Aushänge bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.

29.Schulfremde Personen dürfen sich nur mit Erlaubnis der Schulleitung auf dem Schulgelände aufhalten bzw. den Unterricht besuchen. Solche Besuche sind mindestens einen Tag vorher anzukündigen und werden nur in Sonderfällen genehmigt.

30.Die Klassenbücher werden nach Unterrichtsende durch beauftragte Schüler/-innen in die dafür vorgesehenen Ablagen eingeschoben.

31.Die Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und von ihm verwaltet.


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